BAB Y WHeeLS
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Babywheels, Inh. Fabian Klose, Hauptstrasse 37a, D-85778 Haimhausen § 1 Geltungsbereich, Allgemeines 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vermietungen und Verkäufe von Mietsachen aus dem Angebotsprogramm von Babywheels. Mit Abschluss eines Vertrags erkennt der Kunde deren Geltung an. 2. Die Präsentation von Mietsachen auf unserer Website www.babywheels.de stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern gilt lediglich als Aufforderung an den Kunden, diese Sachen anzufragen. 3. Der Kunde erhält infolge einer Anfrage ein Angebot von Babywheels. Die Angebote sind freibleibend. Bestätigt der Kunde das Angebot erhält er daraufhin den Mietvertrag, der ein verbindliches Angebot von Babywheels darstellt. 4. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den unterschriebenen Mietvertrag an Babywheels zurückschickt. § 2 Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Mietsache; Mängel und Mängelrüge; geplanter Liefertermin; Anbringung von Werbung 1. Babywheels hat die Mietsache in einwandfreiem Zustand mit den erforderlichen Unterlangen zum Versand zu bringen. 2. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass der Mietgegenstand binnen eines vertretbaren Zeitraums angenommen wird. Zusatzkosten aufgrund von Abwesenheit bei Zustellung sind vom Mieter zu tragen. 3. Sichtbare Transportschäden sind vom Mieter bei Anlieferung zu bemängeln und Babywheels unverzüglich mitzuteilen. 4. Mängel an der Mietsache sind unverzüglich nach Feststellung Babywheels anzuzeigen. 5. Mängel, die bei der Übergabe oder unverzüglich nach Feststellung gerügt wurden, werden auf Kosten von Babywheels beseitigt. 6. Der Mieter hat Babywheels Gelegenheit zu geben, diese Mängel zu beseitigen. Nach schriftlicher Bestätigung von Babywheels kann der Mieter die Behebung von Mängel selbst ausführen bzw. ausführen lassen. Babywheels trägt die Kosten der hierfür erforderlichen Ersatzteile. 7. Der im Mietvertrag ausgewiesen “voraussichtliche Liefertermin” ist unverbindlich. Er kennzeichnet weder den Beginn der Mietzeit noch einen kalendermäßig bestimmten Leistungszeitraum. Individuelle Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. 8. Vor Inbetriebnahme der Mietsache ist die Gebrauchsanleitung zu lesen und zu beachten. 9. Babywheels liefert die Mietsache teilweise in zerlegtem, transportfähigem Zustand. Die Montage erfolgt durch den Mieter gemäß mitgelieferter Montageanleitung. Der Mieter muss für Sorge tragen, dass die Mietsache vorschriftsmäßig montiert wird. Für Schäden bei der Montage und Folgekosten aufgrund von falscher Montage haftet der Mieter. 10. Babywheels ist dazu berechtigt, Werbung für eigene Zwecke an der Mietsache anzubringen. Der Mieter ist verpflichtet dies zu dulden. § 3 Pflichten des Mieters 1. Der Mieter verpflichtet sich, a) die Mietsache ausschließlich bestimmungsgemäß und ordnungsgemäß zu benutzen, die Sicherheits- sowie Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten und die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen. b) die Mietsache vor Witterungseinflüssen und den Zugriff unbefugter Dritter, insbesondere Diebstahl, zu schützen. c) die Mietsache in dem Zustand und in der Transportbox zurückzuschicken, in dem/der er sie übernommen hat. Die Rückgabe der Mietsache hat in ordentlichem und gereinigtem Zustand zu erfolgen. 2. Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte sowie die Nutzung der Mietsache außerhalb Deutschlands bedarf einer vorherigen Erlaubnis von Babywheels. 3. Eine Weitervermietung der Mietsache an Dritte ist untersagt. 4. Die Eigentumshinweise an den Mietsachen dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden. § 4 Preise, Kaution, Berechnung und Zahlung der Miete 1. Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. 2. Eine Mietperiode beträgt einen Monat. 3. Die Miete ist vor Beginn einer Mietperiode im Voraus zu zahlen. Das Zahlungsziel der Mietrechnung beträgt 10 Tage ohne Abzug. 4. Endet die Mietzeit vorzeitig innerhalb einer Mietperiode, werden die nicht genutzten Miettage nicht anteilig gutgeschrieben. 5. Grundlage für die Berechnung der Mieten sind ausschließlich die bei Vertragsabschluss gültigen Mietpreise von Babywheels sowie vertragliche Vereinbarungen. 6. Die im Mietvertrag festgelegte Kaution ist vorab mit der ersten Miete zu zahlen. 7. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung sollte der Mieter offenen Forderungen nicht nachkommen. 8. Die Kaution wird spätestens 7 Arbeitstage nach Rückerhalt der Mietsache zurückerstattet sofern keine anderen Forderungen ausstehend sind. 9. Transportkosten, sowohl für die Anlieferung als auch der Rücklieferung, sind nicht im Mietpreis enthalten. Diese werden gesondert berechnet und sind vorab mit der ersten Miete zu zahlen; Teillieferungen, die auf Wunsch des Mieters erfolgen, werden gesondert in Rechnung gestellt. § 5 Verzug 1. Kommt Babywheels mit der Lieferung zum voraussichtlichen Liefertermin in Verzug, ist der Mieter berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten, sofern sich Babywheels zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 2. Ist die von Babywheels geschuldete Leistung nicht verfügbar, ist Babywheels berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Nichtverfügbarkeit nicht nur vorübergehend ist und Babywheels diese nicht zu vertreten hat. Nichtverfügbarkeit liegt insbesondere vor, wenn Babywheels aus einem kongruenten Deckungsgeschäft, das sie zum Zweck der Erfüllung ihrer Leistungspflicht abgeschlossen hat, von ihrem Lieferanten nicht oder nicht richtig beliefert wird. Das Gleiche gilt, wenn die geschuldete Leistung aus dem Vorrat von Babywheels nicht oder nicht mehr erbracht werden kann. Babywheels ist verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu informieren und eine vom Kunden bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückzuerstatten. 3. Kommt der Mieter mit der Zahlung der Miete und/oder sonstiger nach dem Mietvertrag geschuldeter Beträge ganz oder teilweise in Verzug und gleicht er den Rückstand nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Mahnung von Babywheels aus, ist Babywheels berechtigt, die ihr nach dem Mietvertrag obliegenden Leistung bis zum Ausgleich des Rückstandes zu verweigern bzw. zurückzuhalten. Babywheels ist zu diesem Zweck insbesondere berechtigt, dem Mieter die weitere Nutzung der Mietsache zu untersagen. Babywheels ist in diesem Fall ferner berechtigt, auch ohne Kündigung die Herausgabe der Mietsache zu verlangen und diese als Sicherheit an sich zu nehmen. § 6 Beginn und Ende der Mietzeit; Rückgabe der Mietsache 1. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe (Lieferung) der Mietsache. 2. Die Mietzeit endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe gemäß § 3 Abs. 1 c) der Mietsache an Babywheels. Der Tag der Rückgabe gilt als Miettag. Abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart sein. Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rückgabe der Mietsache rechtzeitig Babywheels vorher anzuzeigen. 3. Wird die Mietsache aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht in dem in § 3 Abs. 1 c) beschriebenen Zustand zurückgegeben, ist Babywheels berechtigt, diesen Zustand auf Kosten des Mieters durch Kürzung der Kaution herzustellen und bei nicht ausreichender Kaution Instandsetzungskosten vom Mieter einzufordern. Babywheels gibt dem Mieter Gelegenheit, Fehlteile unverzüglich nachzuliefern. Ist eine Instandsetzung der Mietsache nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, so ist der Mieter verpflichtet, den Zeitwert zu ersetzen. 4. Der Mieter hat die von uns übersandten Versanddokumente für den Rücktransport zu verwenden, andernfalls können zusätzliche Kosten entstehen, die der Mieter zu tragen hat. § 7 Instandsetzung 1. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit auftretende Schäden unverzüglich Babywheels anzuzeigen. 2. Aufwendungen für Schäden, die auf Mängel zurückzuführen sind, welche nicht unverzüglich Babywheels angezeigt wurden, sind vom Mieter zu tragen. § 8 Haftung des Mieters, Verschleiß, Verlust oder Beschädigung der Mietsache 1. Der Mieter haftet für die von der Mietsache ausgehende Betriebsgefahr, sofern sie nicht auf einen Mangel der Mietsache zurückzuführen ist. Soweit Dritte Ersatzansprüche wegen vom Mieter verschuldeter Personen- oder Sachschäden gegen Babywheels geltend machen, wird der Mieter Babywheels in Höhe der berechtigten Schadensersatzforderungen freistellen. 2. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen der Mietsache hat der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises bzw. der Reparaturkosten zu leisten. 3. Schäden an Bereifung und Verschleißschäden werden auf Kosten von Babywheels repariert, sofern diese nicht durch den Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. § 9 Haftungsbegrenzung von Babywheels 1. Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Babywheels beruhen. 3. Ebenso unberührt davon ist, falls Babywheels nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. 4. Babywheels haftet nicht für Schäden, die allein auf einem Verschulden der vom Mieter eigesetzten Personen beruhen. § 10 Kündigung 1. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten und kann jederzeit ohne Frist zum Ende einer Mietperiode gekündigt werden. 2. Der Mieter ist verpflichtet, Babywheels die Kündigung/Rückgabe der Mietsache gemäß § 6 Abs. 2 schriftlich mitzuteilen. 3. Babywheels kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter o mehr als 14 Tage in Verzug einer fälligen Zahlung gerät o Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt o gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages oder einer seiner Pflichten gemäß § 3 verstößt. In vorgenannten Fällen ist Babywheels berechtigt, die Mietsache nach Ankündigung auf Kosten des Mieters, der die Mietsache gemäß § 3 Abs. 1 c) bereitzustellen hat, abzuholen und darüber anderweitig zu verfügen. Zustehende Ansprüche aus diesem Vertrag bleiben Babywheels bestehen. 4. Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag nach Ankündigung fristlos zu kündigen, sollte die Nutzung der Mietsache aus von Babywheels zu vertretenden Gründen längerfristig nicht möglich sein. § 11 Beschaffenheit und Garantie gebrauchter Ware 1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird gebrauchte Ware in dem Zustand und mit der Beschaffenheit vermietet/verkauft, den bzw. die sie bei Übergabe an den Kunden aufweist. Zur vertragsgemäßen Beschaffenheit gebrauchter Ware gehören insbesondere die typischen Gebrauchsspuren, die auf dem Alter sowie auf der bisherigen Abnutzung und dem bisherigen Gebrauch der Ware beruhen. 2. Mängelansprüche des Kunden nach dem Kauf für gebrauchte Ware sind ausgeschlossen. 3. Jede weitergehende Haftung von Babywheels für Sach- oder Rechtsmängel ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern Babywheels einen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. § 12 Sonstige Bestimmungen 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist München. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anhand Informationspflichten nach Art. 246 EG BGB Stand: Juli 2017
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Allgemeinte Geschäftsbedingungen von Babywheels, Inh. Fabian Klose, Hauptstrasse 37a, D-85778 Haimhausen § 1 Geltungsbereich, Allgemeines 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vermietungen und Verkäufe von Mietsachen aus dem Angebotsprogramm von Babywheels. Mit Abschluss eines Vertrags erkennt der Kunde deren Geltung an. 2. Die Präsentation von Mietsachen auf unserer Website www.babywheels.de stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern gilt lediglich als Aufforderung an den Kunden, diese Sachen anzufragen. 3. Der Kunde erhält infolge einer Anfrage ein Angebot von Babywheels. Die Angebote sind freibleibend. Bestätigt der Kunde das Angebot erhält er daraufhin den Mietvertrag, der ein verbindliches Angebot von Babywheels darstellt. 4. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den unterschriebenen Mietvertrag an Babywheels zurückschickt. § 2 Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Mietsache; Mängel und Mängelrüge; geplanter Liefertermin; Anbringung von Werbung 1. Babywheels hat die Mietsache in einwandfreiem Zustand mit den erforderlichen Unterlangen zum Versand zu bringen. 2. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass der Mietgegenstand binnen eines vertretbaren Zeitraums angenommen wird. Zusatzkosten aufgrund von Abwesenheit bei Zustellung sind vom Mieter zu tragen. 3. Sichtbare Transportschäden sind vom Mieter bei Anlieferung zu bemängeln und Babywheels unverzüglich mitzuteilen. 4. Mängel an der Mietsache sind unverzüglich nach Feststellung Babywheels anzuzeigen. 5. Mängel, die bei der Übergabe oder unverzüglich nach Feststellung gerügt wurden, werden auf Kosten von Babywheels beseitigt. 6. Der Mieter hat Babywheels Gelegenheit zu geben, diese Mängel zu beseitigen. Nach schriftlicher Bestätigung von Babywheels kann der Mieter die Behebung von Mängel selbst ausführen bzw. ausführen lassen. Babywheels trägt die Kosten der hierfür erforderlichen Ersatzteile. 7. Der im Mietvertrag ausgewiesen “voraussichtliche Liefertermin” ist unverbindlich. Er kennzeichnet weder den Beginn der Mietzeit noch einen kalendermäßig bestimmten Leistungszeitraum. Individuelle Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. 8. Vor Inbetriebnahme der Mietsache ist die Gebrauchsanleitung zu lesen und zu beachten. 9. Babywheels liefert die Mietsache teilweise in zerlegtem, transportfähigem Zustand. Die Montage erfolgt durch den Mieter gemäß mitgelieferter Montageanleitung. Der Mieter muss für Sorge tragen, dass die Mietsache vorschriftsmäßig montiert wird. Für Schäden bei der Montage und Folgekosten aufgrund von falscher Montage haftet der Mieter. 10. Babywheels ist dazu berechtigt, Werbung für eigene Zwecke an der Mietsache anzubringen. Der Mieter ist verpflichtet dies zu dulden. § 3 Pflichten des Mieters 1. Der Mieter verpflichtet sich, a) die Mietsache ausschließlich bestimmungsgemäß und ordnungsgemäß zu benutzen, die Sicherheits- sowie Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten und die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen. b) die Mietsache vor Witterungseinflüssen und den Zugriff unbefugter Dritter, insbesondere Diebstahl, zu schützen. c) die Mietsache in dem Zustand und in der Transportbox zurückzuschicken, in dem/der er sie übernommen hat. Die Rückgabe der Mietsache hat in ordentlichem und gereinigtem Zustand zu erfolgen. 2. Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte sowie die Nutzung der Mietsache außerhalb Deutschlands bedarf einer vorherigen Erlaubnis von Babywheels. 3. Eine Weitervermietung der Mietsache an Dritte ist untersagt. 4. Die Eigentumshinweise an den Mietsachen dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden. § 4 Preise, Kaution, Berechnung und Zahlung der Miete 1. Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. 2. Eine Mietperiode beträgt einen Monat. 3. Die Miete ist vor Beginn einer Mietperiode im Voraus zu zahlen. Das Zahlungsziel der Mietrechnung beträgt 10 Tage ohne Abzug. 4. Endet die Mietzeit vorzeitig innerhalb einer Mietperiode, werden die nicht genutzten Miettage nicht anteilig gutgeschrieben. 5. Grundlage für die Berechnung der Mieten sind ausschließlich die bei Vertragsabschluss gültigen Mietpreise von Babywheels sowie vertragliche Vereinbarungen. 6. Die im Mietvertrag festgelegte Kaution ist vorab mit der ersten Miete zu zahlen. 7. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung sollte der Mieter offenen Forderungen nicht nachkommen. 8. Die Kaution wird spätestens 7 Arbeitstage nach Rückerhalt der Mietsache zurückerstattet sofern keine anderen Forderungen ausstehend sind. 9. Transportkosten, sowohl für die Anlieferung als auch der Rücklieferung, sind nicht im Mietpreis enthalten. Diese werden gesondert berechnet und sind vorab mit der ersten Miete zu zahlen; Teillieferungen, die auf Wunsch des Mieters erfolgen, werden gesondert in Rechnung gestellt. § 5 Verzug 1. Kommt Babywheels mit der Lieferung zum voraussichtlichen Liefertermin in Verzug, ist der Mieter berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten, sofern sich Babywheels zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 2. Ist die von Babywheels geschuldete Leistung nicht verfügbar, ist Babywheels berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Nichtverfügbarkeit nicht nur vorübergehend ist und Babywheels diese nicht zu vertreten hat. Nichtverfügbarkeit liegt insbesondere vor, wenn Babywheels aus einem kongruenten Deckungsgeschäft, das sie zum Zweck der Erfüllung ihrer Leistungspflicht abgeschlossen hat, von ihrem Lieferanten nicht oder nicht richtig beliefert wird. Das Gleiche gilt, wenn die geschuldete Leistung aus dem Vorrat von Babywheels nicht oder nicht mehr erbracht werden kann. Babywheels ist verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu informieren und eine vom Kunden bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückzuerstatten. 3. Kommt der Mieter mit der Zahlung der Miete und/oder sonstiger nach dem Mietvertrag geschuldeter Beträge ganz oder teilweise in Verzug und gleicht er den Rückstand nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Mahnung von Babywheels aus, ist Babywheels berechtigt, die ihr nach dem Mietvertrag obliegenden Leistung bis zum Ausgleich des Rückstandes zu verweigern bzw. zurückzuhalten. Babywheels ist zu diesem Zweck insbesondere berechtigt, dem Mieter die weitere Nutzung der Mietsache zu untersagen. Babywheels ist in diesem Fall ferner berechtigt, auch ohne Kündigung die Herausgabe der Mietsache zu verlangen und diese als Sicherheit an sich zu nehmen. § 6 Beginn und Ende der Mietzeit; Rückgabe der Mietsache 1. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe (Lieferung) der Mietsache. 2. Die Mietzeit endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe gemäß § 3 Abs. 1 c) der Mietsache an Babywheels. Der Tag der Rückgabe gilt als Miettag. Abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart sein. Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rückgabe der Mietsache rechtzeitig Babywheels vorher anzuzeigen. 3. Wird die Mietsache aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht in dem in § 3 Abs. 1 c) beschriebenen Zustand zurückgegeben, ist Babywheels berechtigt, diesen Zustand auf Kosten des Mieters durch Kürzung der Kaution herzustellen und bei nicht ausreichender Kaution Instandsetzungskosten vom Mieter einzufordern. Babywheels gibt dem Mieter Gelegenheit, Fehlteile unverzüglich nachzuliefern. Ist eine Instandsetzung der Mietsache nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, so ist der Mieter verpflichtet, den Zeitwert zu ersetzen. 4. Der Mieter hat die von uns übersandten Versanddokumente für den Rücktransport zu verwenden, andernfalls können zusätzliche Kosten entstehen, die der Mieter zu tragen hat. § 7 Instandsetzung 1. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit auftretende Schäden unverzüglich Babywheels anzuzeigen. 2. Aufwendungen für Schäden, die auf Mängel zurückzuführen sind, welche nicht unverzüglich Babywheels angezeigt wurden, sind vom Mieter zu tragen. § 8 Haftung des Mieters, Verschleiß, Verlust oder Beschädigung der Mietsache 1. Der Mieter haftet für die von der Mietsache ausgehende Betriebsgefahr, sofern sie nicht auf einen Mangel der Mietsache zurückzuführen ist. Soweit Dritte Ersatzansprüche wegen vom Mieter verschuldeter Personen- oder Sachschäden gegen Babywheels geltend machen, wird der Mieter Babywheels in Höhe der berechtigten Schadensersatzforderungen freistellen. 2. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen der Mietsache hat der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises bzw. der Reparaturkosten zu leisten. 3. Schäden an Bereifung und Verschleißschäden werden auf Kosten von Babywheels repariert, sofern diese nicht durch den Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. § 9 Haftungsbegrenzung von Babywheels 1. Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Babywheels beruhen. 3. Ebenso unberührt davon ist, falls Babywheels nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. 4. Babywheels haftet nicht für Schäden, die allein auf einem Verschulden der vom Mieter eigesetzten Personen beruhen. § 10 Kündigung 1. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten und kann jederzeit ohne Frist zum Ende einer Mietperiode gekündigt werden. 2. Der Mieter ist verpflichtet, Babywheels die Kündigung/Rückgabe der Mietsache gemäß § 6 Abs. 2 schriftlich mitzuteilen. 3. Babywheels kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter mehr als 14 Tage in Verzug einer fälligen Zahlung gerät Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages oder einer seiner Pflichten gemäß § 3 verstößt. In vorgenannten Fällen ist Babywheels berechtigt, die Mietsache nach Ankündigung auf Kosten des Mieters, der die Mietsache gemäß § 3 Abs. 1 c) bereitzustellen hat, abzuholen und darüber anderweitig zu verfügen. Zustehende Ansprüche aus diesem Vertrag bleiben Babywheels bestehen. 4. Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag nach Ankündigung fristlos zu kündigen, sollte die Nutzung der Mietsache aus von Babywheels zu vertretenden Gründen längerfristig nicht möglich sein. § 11 Beschaffenheit und Garantie gebrauchter Ware 1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird gebrauchte Ware in dem Zustand und mit der Beschaffenheit vermietet/verkauft, den bzw. die sie bei Übergabe an den Kunden aufweist. Zur vertragsgemäßen Beschaffenheit gebrauchter Ware gehören insbesondere die typischen Gebrauchsspuren, die auf dem Alter sowie auf der bisherigen Abnutzung und dem bisherigen Gebrauch der Ware beruhen. 2. Mängelansprüche des Kunden nach dem Kauf für gebrauchte Ware sind ausgeschlossen. 3. Jede weitergehende Haftung von Babywheels für Sach- oder Rechtsmängel ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern Babywheels einen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. § 12 Sonstige Bestimmungen 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist München. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anhand Informationspflichten nach Art. 246 EG BGB Stand: Juli 2017
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